Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sarah Vos - "Pferdetraumzeit"

 

Sarah Vos – „Pferdetraumzeit“, Einzelunternehmerin,

Pirnaer Landstraße 140, 01257 Dresden

(im Folgenden Pferdetraumzeit genannt)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen Pferdetraumzeit und dem Klienten – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossene Verträge hinsichtlich der pferdegestützten Intervention gemäß meines Leistungsangebotes sowie mit dem Betreten meiner Betriebsstätte.

 

Unter Klienten verstehe ich diejenigen Personen, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt.

 

BEACHTE:

Zur Gewährleistung meines hochwertigen Förderangebotes und insbesondere zum Wohle der Pferde ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB sowie meinen Anweisungen Folge geleistet wird. Dies gilt für alle Klienten sowie eventuelle Begleitpersonen.

In meinen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung

 

Pferdetraumzeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderungen den Kontakt zum Medium Pferd zu ermöglichen. Auch gesunde Kleinkinder können den achtsamen Umgang mit meinen Ponys lernen. Hierbei kann der Klient zwischen folgenden Angeboten wählen:

(1)

  1. Förderung mit dem Medium Pferd

Mein Förderangebot richtet sich an alle Menschen mit körperlichen sowie sozial- emotionalen Behinderungen, die durch den Umgang mit dem Medium Pferd profitieren möchten.

Eine Fördereinheit sollte immer in gegenseitiger Wertschätzung zwischen Mensch und Pferd stattfinden und für beide Parteien eine Bereicherung sein.

 

  1. Ponykindergarten

Beim Ponykindergarten handelt es sich um ein Lizenz-Konzept zur Erlernung des achtsamen Umgangs mit Ponys für Kinder im Alter von ca. 3 bis 6 Jahren.

Es handelt sich um eine Ponygewöhnung in kleinen Gruppen. Begleitpersonen sind auf jeden Fall erwünscht.

 

  1. Zusatzangebote (saisonal)

Die Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil dieser AGB und damit bindend ist, entnehmen Sie bitte meinem Buchungs-Tool und der Webseite. Mit der Buchung der jeweiligen Leistung bestätigen Sie ebenfalls die saisonalen Rahmenbedingungen.

Zu unseren Zusatzangeboten gehören zum Beispiel:

  • Bodenarbeitskurse
  • Ferienfreizeiten
  • Ausrichtung von privaten sowie öffentlichen Veranstaltungen

 

(2)         Die Fördereinheiten finden bei jedem Wetter statt. Pferdetraumzeit arbeitet im Vorzug unter freiem Himmel.

(3)         Pferdetraumzeit verpflichtet sich gegenüber dem Klienten, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Förderangebotes entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung ein geeignetes Pferd sowie Personal bereit zu stellen.

(4)          Die Zuteilung der Pferde erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen ausschließlich durch Sarah Vos – „Pferdetraumzeit“. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht ausdrücklich nicht.

 

 

§ 3 Preise für die Förderangebote

Die verschiedenen Preise für die unterschiedlichen Leistungsangebote entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

 

 

§ 4 Online-Vertragsschluss / Widerruf

Pferdetraumzeit vergibt Leistungen nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdient. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebenen Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können.

Der Widerruf ist ausgeschlossen!

 

§ 5 Verhinderung der Durchführung der Fördereinheit

  1. Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (z.B. Hitze, Sturm, Regen, Schnee, etc.) werden die Leistungen bei gleichbleibendem Umfang mit Theorie rund ums Pferd oder Förderspielen ausgeglichen. Die Einschätzung dieser Einschränkungen erfolgt ausschließlich durch Pferdetraumzeit.

 

  1. Eine Verhinderung durch Wegfall von Sarah Vos-Pferdetraumzeit (z.B. durch Krankheit) wird von meiner Seite so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Klienten vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht!

 

  1. Eine Verhinderung seitens des Klienten (z.B. durch Krankheit) ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der Klient ist jedoch berechtigt, in seinem Namen eine Vertretung zur gebuchten Leistung zu schicken. Eine vorherige Anzeige bei Pferdetraumzeit über die persönlichen Daten der Vertretung (Alter, Größe, Gewicht, etc.) ist zwingend erforderlich.

 

  1. Bei Verhinderungen des Klienten, die einen Termin mehr als 14 Tage in der Zukunft betreffen, kann der Klient seinen Termin über den in der Terminbestätigung mit gesandten Link ohne Angabe von Gründen verschieben. Eine Erstattung erfolgt nicht!

 

 

§ 6 Auskunftspflicht des Klienten

  1. Der Klient ist mir gegenüber verpflichtet, vor der Durchführung der Fördereinheit, seinerseits bestehende Behinderungen mitzuteilen. Auch Krankheiten, die die Durchführung unserer Leistungen beeinträchtigen und oder ausschließen, hierzu zählen z.B. Tierhaarallergie, Asthma, etc. sind unverzüglich anzuzeigen.

 

  1.  Sollten sich die für die Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogenen Daten des Klienten ändern (Beispiel Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist mir die Änderung unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Ich sichere einen vertraulichen Umgang mit den mir durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.

 

§ 7 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung 

  1. Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf dem Betriebsgelände und die Inanspruchnahme meiner Leistungsangebote erfolgt durch den Klienten sowie die Begleitpersonen auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Klienten ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme meiner Leistungen zwingend erforderlich.

 

  1. Der Klient ist verpflichtet, die für die Durchführung des Förderangebotes angemessenen Kleidung (z.B. festes Schuhwerk, Sicherheitshelm, Handschuhe) zu tragen.

 

  1. Erscheint der Klient ohne die in Punkt 2 genannte, angemessene Ausrüstung, obliegt es Pferdetraumzeit das Förderangebot durchzuführen oder eine adäquate Alternative (z.B. Theorie, Förderspiele) durchzuführen.

 

  1. Das Tragen von Schmuck oder ähnlichen Utensilien erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 

 

  1. Der Klient ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zu binden.

 

 

 

  1. Das anwesende Personal ist dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Ablaufs unserer Betriebsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Leistungsangebotes sowie zum Verweis von unserem Betriebsgelände. Eine Erstattung der gebuchten Leistung erfolgt selbstverständlich nicht.

 

  1. Der Klient steht während der Durchführung seines Förderangebotes, entsprechend der unter §2 dieser AGB jeweils aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung von Pferdetraumzeit. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach dem Leistungsangebot, die Wege zu und von unserer Betriebsstätte sowie längere Aufenthalte auf dem Betriebsgelände.

 

  1. Das Betreten der Stallungen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt außer in Beisein oder auf Anweisung von Pferdetraumzeit:

 

  1. Das Füttern sämtlicher Tiere auf dem Betriebsgelände, speziell der Pferde, ist   grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis durch Pferdetraumzeit statt.

 

  1. Das Mitbringen eigener Hunde ist nicht gestattet.

 

  1. Pferdetraumzeit ist berechtigt, eine für unsere Klienten und Besucher gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält speziell Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf dem Betriebsgelände sowie dem Umgang mit Pferden und der Wahrung Rechte Dritter.

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